Wie lassen sich Kundengeschenke zu Weihnachten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen?

Von | November 19, 2017
Steuerfallen vermeiden

Wie sind Kundengeschenke steuerlich zu behandeln?

Ob kleiner Präsentkorb, ein paar Kerzen, eine gute Flasche Wein oder besonderes Gebäck bzw. Pralinen, kleine Weihnachtspräsente für Kunden und Partner pflegen die Kontakte. Jedoch gilt es dabei einiges zu beachten, wenn die Weihnachtsgeschenke steuerlich absetzbar sein sollen. Wer nicht alle Anforderungen und Grenzen, nach dem deutschen Recht im §37b Einkommensteuergesetz (EStG) verankert, penibel erfüllt, verliert den steuerlichen Vorteil. Auch für den Beschenkten kann das gut gemeinte Weihnachtspräsent schnell zur Steuerfalle werden, wenn rechtliche Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Weihnachtsgeschenke bis 35 Euro absetzbar

Kundengeschenke sind üblich, aber nur unter bestimmten Bedingungen mindern diese die Steuerlast. Als Betriebsausgaben werden nur Geschenke bis zu einem Nettowert von 35 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr akzeptiert (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Das entspricht einem Geschenkwert von 41,65 Euro brutto pro Empfänger. Aufpassen müssen hier besonders Kleinunternehmer, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, und Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt sind. Sie dürfen nur 35 Euro als Bruttobetrag für jeden einzelnen Beschenkten im Wirtschaftsjahr von der Steuer absetzen.

Für einen steuerlichen Abzug des Geschenkwertes muss außerdem ein betrieblicher Anlass vorliegen. Betrieblich veranlasst ist ein Geschenk, wenn durch die Schenkung die Geschäftsbeziehungen zum Beschenkten gesichert oder verbessert werden. Ein solcher betrieblicher Hintergrund wäre zum Beispiel der Geburtstag des Geschäftspartners, das Firmenjubiläum des Geschäftspartners oder aber auch Weihnachten. Dies gilt für alle Geschenke an Geschäftspartner, Kunden und potentielle Kunden, Lieferanten, Vertreter oder andere für das Unternehmen wichtige Personen, jedoch nicht die Mitarbeiter des eigenen Unternehmens.

Weitere detaillierte Änderungen zu Sachzuwendungen und die Pauschalierung der Steuer können Sie im Beitrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach §37b EStG auf der Website von Rödl & Partner nachlesen.

 

Steuerfallen vermeiden

Mehrwertsteuersätze sind zu beachten

Die Mehrwertsteuersätze beeinflussen den Geschenkwert

Aufpassen sollte man unbedingt bei den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen. Denn wer z.B. ein Buch verschenkt, sollte bedenken, dass hierfür ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt. Demnach darf der Wert eines Buches einen Bruttobetrag von 37,45 Euro nicht übersteigen.

Des Weiteren ist es wichtig sich zu verinnerlichen, dass es sich bei den 35 Euro um eine Freigrenze – keinen Freibetrag – handelt. Dies bedeutet, wer den Nettobetrag von 35 Euro pro Wirtschaftsjahr überschreitet, kann nicht einen Cent des Weihnachtsgeschenkes als Betriebsausgabe absetzen und auch keine Vorsteuer geltend machen. Bedenken Sie, dass Sie diese Freigrenze schnell aufgrund mehrerer Geschenke pro Jahr an den gleichen Empfänger erreichen können.

Auch der Beschenkte kann schnell ins steuerliche Fettnäpfchen stapfen. Nach deutschem Recht gilt grundsätzlich jedes betrieblich veranlasste Geschenk, auch eine Flasche Wein, als Betriebseinnahme, die der Empfänger versteuern muss. Ansatzpunkt ist dabei der übliche Wert, den das Geschenk im Einzelhandel vor Ort beim Beschenkten hätte. Erhält man als Unternehmer aus betrieblichem Anlass ein Geschenk und übernimmt der Zuwendende nicht die Pauschalsteuer nach § 37 b EStG, so ist das Geschenk als Betriebseinnahme zu erfassen (§ 6 Abs. 4 EStG). Dies gilt auch dann, wenn die Kosten des Geschenks über 35 Euro liegen und der Schenkende deswegen nicht dazu berechtigt ist, die Aufwendungen hierfür abzusetzen.

Streu-Werbeartikel, Geldgeschenke & Gutscheine

Geschenke wie Kalender, Kugelschreiber, Tassen usw. bis zu einem Wert von 10 Euro werden als sogenannte Streuwerbeartikel oder Werbegeschenke angesehen. Diese können kumuliert als Werbekosten erfasst und steuerlich abgesetzt werden.

Geldgeschenke gelten nicht als Geschenke und sind damit nicht als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Des Weiteren verbieten viele Compliance-Richtlinien die Annahme von Geldgeschenken. Deshalb sollten Sie hiervon lieber Abstand nehmen.

Gutscheine, die direkt umgesetzt werden können, dürfen ebenfalls bis zur Höhe der Freigrenze von 35 € an Geschäftspartner verschenkt und steuerlich abgesetzt werden.

Weitere Infos zum Thema finden Sie in unserem Artikel „Richtig schenken und beschenkt werden – Steuerfallen vermeiden„.

Bitte beachten Sie, dass die hier erwähnten steuerlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung rechtsgültig sind und diese durch gesetzliche Änderungen ihre Rechtsgültigkeit verlieren können. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater.

Ein Gedanke zu „Wie lassen sich Kundengeschenke zu Weihnachten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen?

  1. JensB

    Danke für diese gut erklärten Beitrag. Ich muss mich jedes Jahr wieder neu einlesen um die steuerlichen Richtlinien
    einzuhalten. Es wird ja auch fast jedes Jahr etwas geändert.
    VG

    Antworten

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